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Bauten in Gärten ...
ein unendliches Thema ... |
... und fast immer auch ein rechtliches Problem(chen). |
Denn bei solchen architektonischen Elementen ist grundsätzlich - vor der Planung - mit Bebauungsplan, Bauordnung, Baugesetzbuch, Bau-Nebenverordnung und nicht zuletzt mit den örtlich zuständigen Behörden abzuklären, was wo warum (nicht) erlaubt ist. Ganz besonders gilt das das für sämtliche Carport- und Garagenanlagen. |
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Aber auch bei Gartenhäusern muss immer die Genehmigungsfreiheit sorgfältig geprüft werden. | |
Und wenn die Behörden 'grünes Licht' gegeben haben, dann kann - ganz individuell, ganz auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche hin - losgeplant und -gebaut werden. Dann sind Gartenhäuser und Gartenhaus-Kombinationen wie diese hier problemlos realisierbar, bei entsprechender Planung sogar in Eigenleistung. Bei diesem Beispiel wird auch sehr deutlich, wie wichtig Bauten und ihre Platzierung für Sicht- und Schallschutz sind. |
Dieses Gartenhaus ist 'nebenbei' für den Windschutz zuständig ... | ||
... und diese Holzlege ist aus Sichtschutzgründen zentimetergenau da, wo sie sein muss. |
Dieser Pavillon bedurfte einer eigenen Baugenehmigung - er diente (schon lange vor Corona) dem Home-Office. |
Manchmal ist es auch das Grundstück selbst (Hanglage, 'Engstellen' und so), was Probleme bereitet. Mit genormten Bausätzen oder Fertigprodukten geht es schlichtweg nicht - da hilft nur detaillierte Planung weiter. |
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Und wenn wenig Platz, viele Wünsche und relativ begrenzte finanzielle Ressourcen aufeinandertreffen, dann ist Phantasie gefragt. Und räumliches Vorstellungsvermögen. |
Beispiele für architektonische Elemente |
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Das ist die Rückseite des Carports bzw. seines Geräteraums, der weiter oben abgebildet ist. Die Schiebetüre grenzt den 'öffentlichen Carport-Bereich' vom Privatgarten ab. |
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Dieser Fahrradschuppen im Hintergrund ist nicht nur praktisch - ohne ihn wäre die Intimität des schattigen Sitzplatzes nicht möglich. | ||
Auch dieses Gartenhaus ist so plaziert, dass die Hauptstrasse gar nicht mehr sichtbar ist. | ||
Manchmal reicht auch ein einfaches Hängebett mit Rückwand aus, um den Sichtschutz sicherzustellen. | ||
Aber manchmal ist - zusätzlich zum Gartenhaus - noch weiterer Sichtschutz notwendig. Hier mit Kletterrosen. | ||
Dieses (unser) Gartenhaus ist nur Gartenhaus. Es war schon da, lange bevor wir das Grundstück kannten, wurde liebevoll restauriert und hat nur die Funktion geändert. |
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Auch dieses Gartenhaus ist uralt - renoviert dient es nun als Gästehaus. | ||
Hier dagegen hat das Gartenhaus neben der Aufbewahrung von Mülltonnen und Fahrrädern auch noch Schutzfunktion: Auf die Bauten in Spielbereichen gehe ich hier nicht weiter ein, die haben eine eigene Seite: |
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So eine einfache, kleine Pergola über einem Liegedeck kann einiges drunter verstecken ... | ||
Und so ein Barschrank ist auch nicht ohne :-) | ||
Das Thema Mülltonnen und Fahrräder ist fast immer aktuell. Hier eine Einhausung, die auch als Raumteiler dient, |
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und hier eine 'einfache', gepflegte Mülltonnen-Box. | ||
Noch zwei Beispiele für Terrassenüberdachungen.Die linke Überdachung war von vornherein geplant, die rechte Überdachung wurde vor kurzem einer Terrasse 'verpasst', für die ich schon 1985 verantwortllich war. |
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Auch eine Überdachung. Aber aus Glyzinie, nicht aus Glas. |
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Und hier noch luftiger. Ein Gästehaus am Wörther See hat mehrere, ganz verschiedene Rückzugsräume für seine Urlauber. (Kunden von mir hatten da Urlaub gemacht und ihre Gartenfotos gezeigt - so kam ich zu diesem Auftrag.) |
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Auch Rankgerüste und Rosenbögen sind architektonische Elemente ... | ||
Genauso wie Gewächshäuser, Walipinis und Erdkeller ... |