Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter

Brigitte Müller
moyna landschaftsplanung
Burggaillenreuth 51
D-91320 Ebermannstadt
09242 741 90 13
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Ust-Ident-Nr. DE 251398007

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle meine (im folgenden: ’moyna landschaftsplanung’) unterschiedlichen Leistungen.

Sie ergänzen insofern die gesetzlichen Regelungen (BGB). Abweichende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

II.  Angebote und Honorarvereinbarung

1) Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung durch moyna landschaftsplanung.

2) Ist nichts anderes vereinbart, stellt moyna landschaftsplanung die angefallenen Kosten nach Stundenanfall, die Auslagen (z.B. Druckkosten) und Nebenkosten (Fahrtkosten 0,75 €/km , Telefon, Kopierkosten) in Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Stunden-Regelsatz  inklusive Mehrwertsteuer 69,- € (netto 57,98 € , 19% MwSt  11,02 €)

3) Festpreisvereinbarung ist möglich, ebenso Vereinbarung einer prozentualen Vergütung bei von Drittfirmen in Rechnung gestellten Leistungen. Besondere Vereinbarungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

III. Vertragserfüllung

1) Fristen und Termine sind für moyna landschaftsplanung nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2) Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins auf nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Frist zur Vertragserfüllung angemessen verlängert. Nach Ablauf der verlängerten Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, die Erklärung des Rücktritts bedarf der Schriftform.

3) Wird die Vertragserfüllung aus vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird moyna landschaftsplanung von der Vertragserfüllung befreit.

4) Im Fall von 2) oder 3) sind die bisher erbrachten Arbeiten nach I.2) oder anteilig I.3) abzurechnen.

IV. Rechte an Unterlagen, Urheberrechte

1) Alle Urheberrechte verbleiben bei moyna landschaftsplanung.

2) Der Kunde erklärt sich einverstanden, das das Projekt bildlich dokumentiert und für Werbezwecke verwendet wird.

3) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche mit der Vertragsdurchführung und -erfüllung im Zusammenhang stehenden kaufmännischen, planerischen und technischen Einzelheiten vertraulich zu behandeln.

V. Zahlungsbedingungen

1) Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen können angefordert werden. 

2) Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung auszugleichen. 

3) Wenn das Zahlungsziel nicht eingehalten wird, dürfen für jedes Mahnschreiben 3,- €  berechnet werden, um den Arbeitsaufwand für die Mahnung zumindest teilweise abzudecken. 

4) Hinsichtlich Verzug und dessen Folgen gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

 

VI.  Haftung und Gewährleistung

1) Die Haftung für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für Personenschäden ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. 

2) In allen anderen Fällen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet moyna landschaftsplanung nur, soweit diese auf der Verletzung von Kardinalpflichten beruhen; dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von moyna landschaftsplanung. 

4) Garantien sowie weitergehende Haftung für das Verschulden Dritter werden nicht übernommen. 

5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VII.  Zusatzbestimmungen für Pflanzaufträge

1) Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beschränkt sich die Leistung von moyna landschaftsplanung auf die Pflanz-Detailplanung, das Beschaffen der Pflanzen, den Transport zur Pflanzstelle und das Auslegen der Pflanzen.

2) Die Bodenvorbereitung bzw. Pflanzgrundlage muss zum vereinbarten Pflanztermin bereits bauseits fertiggestellt sein. 

3) Die eigentliche Pflanzarbeit wird vom Kunden oder durch vom Kunden bereitgestellte Helfer übernommen. Eine weitergehende Mithilfe durch moyna landschaftsplanung ist nur nach Vereinbarung möglich und wird nach Stundensatz abgerechnet.

4) Alle Preise und Angebote über Pflanzen sind freibleibend und unverbindlich. 

5) Vorauskasse bis zu 70 % des Pflanzenwertes darf verlangt werden

6) Pflanzen sind Lebewesen, daher sind alle Bilder, Beschreibungen der Pflanzen, Größen- und Breitenangaben nur annähernd; Abweichungen sind möglich.

7) Es können sich entsprechend der Verfügbarkeit in den mit mir zusammenarbeitenden Baumschulen und Staudengärtnereien hinsichtlich Sorten und Größen Abweichungen ergeben, gleichwertige Ersatzlieferung ist zulässig.

8) Für Schäden, die durch Pflanzen oder ihr Wachstum verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden. 

9) a) Einige Pflanzen oder Pflanzenteile sowie auch verschiedene Samen sind giftig.

b) Sie dürfen daher nicht in  den Mund genommen, gegessen, getrunken oder zu anderen bestimmungswidrigen Zwecken benutzt werden. 

c) Sie müssen außerhalb der Reichweite von Kinderhänden bleiben. 

d) Eine Haftung für den unsachgemäßen Gebrauch der von moyna landschaftsplanung geplanten oder gelieferten Pflanzen ist ausgeschlossen.

e) Ebenso kann für individuelle allergische Reaktionen auf Pflanzen keine Haftung übernommen werden.

f) Moyna landschaftsplanung gewährleistet, dass alle gelieferten Pflanzen zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sind.

g) Soweit im Folgenden Schäden an Pflanzen aus der Sphäre des Kunden oder durch höhere Gewalt entstehen, werden keine Gewährleistungsansprüche begründet.

VIII.  Schlussbestimmungen

1) Gerichtsstand ist Forchheim; bei Kunden, die nicht Kaufleute sind, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Neuregelung zu vereinbaren.

Stand: Januar 2023